Dr. Ingo Jung

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1. September 2008 - Inkraftreten des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im gewerblichen Rechtsschutz

Am 1. September 2008 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum.

Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG  - die sog. Enforcement-RiL - durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.

Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten dürfen wir auf die weiterführenen Informationen in unserem bereits erschienen Newsletter verweisen: http://www.cbh.de/article12085-1998.html

Als besonderen Service dürfen wir Ihnen als Leser unseres Newsletters anbieten, Ihnen bei Interesse eine spezielle Übersicht zu den wichtigsten und praxisrelevanten materiell-rechtlichen Änderungen durch die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie im deutschen Markengesetz ( §§ 14, 18, 19 - 19c MarkenG) auf Anforderung per EMail zu übersenden. Senden Sie uns in diesem Falle bitte eine kurze Email an redaktion@cbh.de mit einem kurzen Anschreiben und Ihren Kontaktdaten.

 

Erscheinungsdatum: 05.09.2008