Zwingender Angebotsausschluss bei Verwendung eigener AGB
Mit Beschluss vom 27.02.2007, Az.: 21.VK-3194-04/07, hat die Vergabekammer Nordbayern entschieden, dass in der Abgabe eines Angebotes mit den AGB des Bieters eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt, die nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) VOL/A zwingend zum Angebotsausschluss führt.
Die Vergabestelle schrieb im Offenen Verfahren aus. Nach den Zusätzlichen Vertragsbedingungen waren Angebote ausgeschlossen, die AGB des Anbieters enthielten. Ein Bieter übersandte sein Angebot mit einem Begleitschreiben, auf dessen Rückseite die AGB aufgedruckt waren. Die Vergabestelle schloss das Angebot wegen einer Änderung der Verdingungsunterlagen aus. Im Rahmen eines Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer unterlag der Bieter. Das Angebot sei von der Vergabestelle zu Recht ausgeschlossen worden. Alleine der Aufdruck der AGB auf der Rückseite führe zur Änderung der Verdingungsunterlagen, da anderenfalls unklar bliebe, welche Bedingungen gültig seien. Die Entscheidung der Vergabekammer mahnt erneut zu besonderer Vorsicht bei der Angebotsabgabe. Die Formalia sollten stets sehr genau kontrolliert werden.
Erscheinungsdatum: 12.04.2007
