VOB 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Im Bundesanzeiger vom 15.10.2009 (Nr. 155, S. 3349) wurde die am 18.05.2009 vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen beschlossene Neufassung der VOB - Ausgabe 2009 – veröffentlicht.

Auf der Internetseite des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) kann diese eingesehen werden.

Trotz der Veröffentlichung wird die novellierte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen noch nicht angewendet werden. Die VOB Teil A, Ausgabe 2009, wird den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 20.03.2006 ersetzen und die VOB Teil B, Ausgabe 2009, wird den Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 04.09.2006 ersetzen. Die Anwendung der Regelungen des Abschnitts zwei der VOB Teil A setzt jedoch eine entsprechende Änderung der Vergabeverordnung (VgV) voraus, die z. Z. noch von der Bundesregierung vorbereitet wird. Wegen der gewünschten einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB Teil A soll auch erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der VgV die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A Teil A 2009 vorgeschrieben werden. Die bisherigen Abschnitte 3 und 4 der VOB Teil A, Ausgabe 2006, sind nicht mehr anzuwenden. Die materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind nunmehr im GWB und in der am 23.09.2009 in Kraft getretenen Sektorenverordnung (SektVO) verortet.

Erscheinungsdatum: 05.11.2009