Katharina Slawinski

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Verbot negativer Einheitspreise ist unzulässig

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 22.12.2010 (Verg. 33/10) ausgesprochen, dass Mindestpreise nicht verlangt werden dürfen.

Der Auftraggeber habe keinen Anspruch darauf, Anforderungen an die Preishöhe zu stellen und somit zu verhindern, dass negative Einheitspreise angegeben werden.

Der Auftraggeber schrieb Bauarbeiten (Straßenbau, Erd- und Kanalbau) europaweit aus und bestimmte in den Bewerbungsbedingungen aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch für Straßen- und Brückenbau (HVA-STB), dass Angebote mit negativen Einheitspreisen ausgeschlossen werden. Ein Bieter kalkulierte dennoch negative Einheitspreise ein und war der günstigste. Der Auftraggeber beabsichtigte, dieses Angebot zu werten und diesem Bieter den Zuschlag zu erteilen. Hiergegen wehrte sich der Zweitplatzierte.

Ohne Erfolg! Das OLG Düsseldorf wies den Nachprüfungsantrag des Zweitplatzierten als unbegründet ab. Nach Ansicht des OLG seien die Ausschließungsgründe abschließend in der VOB/A geregelt, so dass es dem öffentlichen Auftraggeber versagt sei, weitere Ausschlussgründe zu bestimmen. Der Auftraggeber könne zwar verlangen, dass für die Leistungspositionen ein „echter“ Preis ausgewiesen wird, jedoch habe er kein Bestimmungsrecht hinsichtlich der Preishöhe. Denn der Preis oder die Kalkulationsgrundlage für die vom Auftraggeber durch eine Leistungsposition näher beschriebene Teilleistung obliege nicht dem Beurteilungsspielraum des Auftraggebers. Insbesondere bei Arbeiten, bei deren Durchführung der Auftragnehmer Vermögenswerte erhält (wie z.B. Abbruch oder Ausbaggerungsgut bei Bauarbeiten), könne und dürfe der Bieter dies bei seiner Kalkulation berücksichtigen, was zu negativen Preisen führen kann. Der negative Preis kann jedoch nach Ansicht des Gerichts auch einen auskömmlichen Preis darstellen, so dass ein zwingender Ausschluss trotz der Bestimmung durch den Auftraggeber nicht folgen muss.

Ausgehend vom Wettbewerbsgrundsatz ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu begrüßen. Um im Vergabeverfahren einen Wettbewerb zu garantieren, darf der Auftraggeber nicht das Recht haben, Preisvorgaben zu machen. Andernfalls könnte der Auftraggeber auch die Leistung zu einem vorgegebenen Preis ausschreiben und lediglich einen Bieter suchen, welcher das erfüllen kann bzw. will.

Erscheinungsdatum: 13.01.2011