
Kristin Kingerske, LL.M.
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Projektanten als Bieter im Vergabeverfahren
Die VK Sachsen hat mit Beschluss vom 15.02.2011 (1/SVK/052-10) entschieden, dass Projektanten trotz der Gefahr der Wettbewerbsverfälschung erst in letzter Konsequenz von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürften.
Eine Wettbewerbsverfälschung könne bereits darin bestehen, dass ein Bieter auf Basis von Vorkenntnissen und Erfahrungen aus einem früheren und bestehenden Auftrag aufbauend ein den anderen Mitbewerbern nicht mögliches Angebot unterbreiten könne. Dennoch sei ein genereller Ausschluss von Projektanten auf Bieterseite nach der Auffassung des EuGH (Urteil vom 03.03.2005, C-21/03 und C-34/03) unverhältnismäßig und gemeinschaftsrechtswidrig. Es sei daher in jedem Einzelfall zu hinterfragen, ob die Beteiligung im Vorfeld den Vergabewettbewerb tatsächlich nachhaltig negativ beeinflussen könne. Dabei sei zu beachten, dass der Ausschluss des Projektanten nur die Ultima Ratio sein könne.
Aus diesem Grunde genüge auch nicht allein der „böse Schein einer Wettbewerbsbeeinträchtigung“, der aufgrund einer häufigen Beauftragung eines Unternehmens im Raum stehe, um eine Entlastungspflicht des vorbefassten Bewerbers auszulösen. Vorrangig sei nämlich immer zu klären, ob die Vergabestelle den Wissensvorsprung für alle Beteiligten bestmöglich ausgeglichen habe.
Erscheinungsdatum: 17.06.2011
