Postmindestlohn als Vergabekriterium ist unzulässig

Mit Beschluss vom 29.04.2009 (VII-Verg 76/08) hat das OLG Düsseldorf sich mit der Zulässigkeit des Kriteriums „Postmindestlohn“ befasst und im Ergebnis festgestellt, dass dieses unzulässig ist.

Die Antragstellerin in dem Nachprüfungsverfahren wurde ausgeschlossen, weil sie die verlangte Bietererklärung zur Tariftreue nicht abgegeben hat. In den Vergabeunterlagen war hierzu festgehalten worden, dass Bieter, die die verlangte Tariftreueerklärung nicht abgeben, allein deswegen als ungeeignet vom Vergabeverfahren ausgeschlossen würden. Diesem Vorgehen erteilte das OLG Düsseldorf eine Absage. Das OLG Düsseldorf führt aus, dass ein privates Briefzustellunternehmen nicht deshalb als unzuverlässig ausgeschlossen werden dürfte, weil es sich weigert, Postmindestlöhne zu bezahlen. Darüber hinaus führt das OLG Düsseldorf aus, dass die geforderte Tarifbindung rechtswidrig ist. Die Forderung der Tarifbindung würde allenfalls als „weitergehende Anforderung an die Auftragsvergabe“ nach § 97 Abs. 4, 2. Halbs. GWB möglich sein. Dies wäre aber nur dann zulässig, wenn die weitergehende Anforderung durch Bundes- oder Landesgesetz geregelt wird. Dies ist hier nicht der Fall. Die Postmindestlohnverordnung ist kein Gesetz im formellen Sinne.

Erscheinungsdatum: 10.09.2009