
Katharina Slawinski
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Novelle des Vergaberechts - Sektorenverordnung in Kraft getreten
Für alle seit dem 29.09.2009 begonnenen Vergabeverfahren im Sektorenbereich ist die Sektorenverordnung gem. § 34 SektVO anzuwenden.
Nachdem bereits der Bundesrat am 10.07.2009 beschlossen hat, der Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln (Sektorenverordnung) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen, ist diese am 28.09.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 62, Seite 3110) verkündet worden und trat am Folgetag in Kraft.
Die Sektorenverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/17/EG und ersetzt die für den Sektorenbereich geltenden Regelungen der VgV (§ 2 Nr. 1 und §§ 7 und 12) und die Abschnitte 3 und 4 der VOB/A und der VOL/A. Ziel ist es, diese vergaberechtlichen Regelungen im Sektorenbereich an das europäische Maß anzupassen und die Komplexität auf ein vernünftiges Maß zu beschränken. Wie auch der 4. Abschnitt der VOL/A, stellt die Sektorenverordnung den Auftraggebern die Wahl des Verfahrens frei. Das Verhandlungsverfahren darf daher weiterhin ohne gesonderte Begründung gewählt werden.
Erscheinungsdatum: 08.10.2009
