Neue Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2010
Ab dem 01.01.2010 gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge geänderte Schwellenwerte. Die Werte werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Europäischen Kommission vom 30.11.2009 weiter abgesenkt.
| Alter Wert | Neuer Wert | Leistungsart |
| 5.150.000 € | 4.845.000 € | Bauaufträge |
| 206.000 € | 193.000 € | Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
| 412.000 € | 387.000 € | Sektorenbereich |
| 133.000 € | 125.000 € | Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster oder oberer Bundesbehörden |
Die neuen Schwellenwerte gelten unmittelbar ab dem 01.01.2010. Eine Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedsstaaten ist nicht notwendig. Die Schwellenwerte in der derzeitigen Fassung der Vergabeverordnung gelten nicht. Da die Werte der EG-Verordnung niedriger sind als die im nationalen Recht existierenden, gelten die Werte der EG-Verordnung unmittelbar. Die im September in Kraft getretene Sektorenverordnung enthält eine dynamische Verweisung, so dass hier keine Unsicherheiten zu befürchten sind.
Die neuen Schwellenwerte sind für Vergaben nach dem 01.01.2010 zu beachten.
Erscheinungsdatum: 03.12.2009
