Nils Mrazek

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Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft

Nach langen Verhandlungen ist die neue HOAI am 18.08.2009 in Kraft getreten.

Die HOAI wurde inhaltlich neu strukturiert und enthält umfangreiche Änderungen. Die wesentlichen Neuerungen und Änderungen sind:

  • Die HOAI-Tafelwerte wurden um 10 Prozent erhöht.
  • Die Honorare werden mit dem Baukostenberechnungsmodell von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt.
  • Die Honorargrundlage kann in einer Baukostenvereinbarung festgelegt werden.
  • Es wird bei der Kostenermittlung die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 zu Grunde gelegt.
  • Zahlreiche Leistungen, insbesondere Beratungs- und Gutachterleistungen, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik etc. unterfallen nicht mehr dem Preisrecht der HOAI und sind frei vereinbar.
  • Honorare für Zeitleistungen sind frei vereinbar. Die verbindlichen Stundensätze sind entfallen.
  • Es wurde ein Bonus-Malus-System eingefügt, das Anreize für ein kostengünstiges und qualitätsbewusstes Planen schaffen soll.
  • Die neue HOAI gilt lediglich noch für Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland.

Erscheinungsdatum: 26.08.2009