Neue Entscheidungen zu Grundstücksverkäufen und Vergaberecht

Nach der jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.06.2007 „Flugplatz Ahlhorn“, 12.12.2007 „Stadt Wuppertal“ und 06.02.2008 „Oer-Erkenschwick“) gibt es erste Entscheidungen von Vergabekammern anderer Bundesländer.

Es liegen Entscheidungen der VK Brandenburg vom 15.02.2008 (VK 2/08), VK Hessen v. 05.03.2008 (69d-VK-06/2008) sowie der VK Baden-Württemberg vom 7.3.2008 (1 VK 1/08) vor. Die VK Brandenburg folgt dabei im Wesentlichen der Linie des OLG Düsseldorf, nimmt aber, anders als dieses in seinem Beschluss vom 06.02.2008 getan hat, für die Beurteilung, ob ein Kaufvertrag mit Bauverpflichtung vorliegt, keine Betrachtung der Begleitumstände vor. Die VK stellt hier allein auf den Kaufvertrag ab und berücksichtigt nicht, dass ein auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit Bauerrichtungsverpflichtung gerichtetes Verfahren abgebrochen worden war. Die VK Hessen und die VK Baden-Württemberg hingegen lehnen unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf das Vorliegen eines Bauauftrages bzw. einer Baukonzession u.a. ab, da es an dem ihrer Ansicht nach zwingend erforderlichen Beschaffungsbedarf der Kommune fehle.

Abzuwarten bleibt, zu welchem Ergebnis die für die sofortige Beschwerde zuständigen Oberlandesgerichte kommen; zumindest gegen die Entscheidungen der VK Brandenburg und VK Hessen wurde jeweils sofortige Beschwerde eingelegt. Sollten die Vergabesenate von der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf abweichen, müssen sie die Entscheidung nach § 124 Abs. 2 GWB dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

Erscheinungsdatum: 19.03.2008