Europäische Kommission veröffentlich Studie über die EU-Märkte für juristische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien
Eine vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen erstellte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucher in deregulierten Systemen bei gleicher Qualität eine größere Auswahl juristischer Dienstleistungen hätten und Immobilienübertragungen kostengünstiger abwickeln könnten. Die in stark regulierten Systemen anzutreffenden Beschränkungen seien nicht gerechtfertigt.
Die Studie ist die erste ihrer Art. Sie untersuchte sowohl juristische als auch wirtschaftliche Aspekte der Immobilienübertragung in 21 EU-Mitgliedstaaten. Hierbei wurden die nationalen Regelungen jeweils einer von vier Kategorien zugeordnet: - das in Kontinentaleuropa vorherrschende, und auch in Deutschland maßgebliche, lateinische Notariatssystem, mit einer zwingenden Mitwirkung eines Notars, quantitativen Zugangsbeschränkungen, festen Gebühren und strenger Regulierung des Marktverhaltens; - das deregulierte niederländische Notariatssystem, ohne quantitative Zugangsbeschränkungen und mit verhandelbaren Gebühren; Marktstruktur und -verhalten sind weniger streng reguliert; - das im Vereinigten Königreich, in Irland, der Tschechischen Republik, der Slowakei und – mit Einschränkungen – auch in Österreich existierende Anwaltssystem mit einer qualitativen Kontrolle des Berufsstands durch ein Lizenzsystem und berufliche Prüfungen; Die Gebühren sind verhandelbar, Marktstruktur und –verhalten sind nur in geringem Umfang reguliert; - das skandinavische System, das in Schweden, Finnland und Dänemark besteht, aber in jedem dieser Länder unterschiedlich ausgestaltet ist; gemeinsam ist, dass Immobilienmakler eine Lizenz für juristische Dienstleistungen haben; Marktzugang, -verhalten und –struktur sind kaum reguliert und die Gebühren sind nicht festgelegt; Bei der Vorstellung der Studie erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Kroes, dass die stark regulierten Systeme für die Verbraucher in Bezug auf Kosten und Auswahl der juristischen Dienstleistungen nicht von Vorteil seien. Die EU-Kommission geht davon aus, dass bei einem Immobilienumsatz in der EU von fast 1800 Mrd. EUR (Jahr 2005) und einem Umsatz im Bereich der Immobilienübertragungsdienstleistungen von rund 16,7 Mrd. EUR durch eine Deregulierung ein erhebliches Potential zur Verwirklichung von Wachstums- und Beschäftigungszielen geschaffen werden könnte. Sie folgert, dass die Verbraucher jedes Jahr viele Millionen Euro sparen könnten, wenn die Effizienz durch Deregulierung nur um einige Prozentpunkte erhöht würde. Die EU-Kommission hat die Studie den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme vorgelegt.
Erscheinungsdatum: 21.02.2008

