
Markus Vogelheim
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Die REITS kommen
Kommenden Freitag wird der Bundestag das Gesetz zur Einführung von REITS in Deutschland verabschieden.
Die Koalitionsfraktionen haben sich gestern auf eine Fassung geeinigt, die noch einige kleine Änderungen gegenüber der zuvor diskutierten Fassung enthält. Immobilien müssen, wenn sie bei einer Einbringung in einen Reit in den Genuss der halbierten Körperschaftsteuer kommen wollen (Exit-Tax), zuvor fünf Jahre im Besitz des Verkäufers gewesen sein. Ursprünglich war eine zehnjährige Haltefrist vorgesehen gewesen. Der Zentrale Immobilien-Ausschuss begrüßte die Änderung, da mit ihr verstärkt jüngere Objekte in die Reits eingebracht würden und fünf Jahre "eher den gängigen Zyklen" am Immobilienmarkt entsprächen. Der Bundesverband Freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen gibt sich skeptischer. Durch die Ausklammerung von deutschen Wohnimmobilien drohe die Reit-Einführung zum Flop zu werden, so der BFW-Vorsitzende Walter Rasch. Zudem würden durch die Pflicht zur Börsennotiertung die vielen mittelständischen Unternehmen der Branche ausgegrenzt.
Über den Inhalt des Gesetzes werden wir nach Beschlussfassung berichten. Bei Rückfragen zu Gestaltungsmöglichkeiten sprechen Sie uns gerne an.
Erscheinungsdatum: 21.03.2007
