Markus Vogelheim

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BVerfG bestätigt Grundsteuer

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21.06.2006 (Az.: 1 BvR 1644/05) entschieden, dass Hauseigentümer auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen müssen.

Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwerfe. Damit aber greife der Fiskus auf die Substanz des Vermögens zu, so ihr Argument.

Der Beschluss erging ohne Begründung - angesichts der Bedeutung dieser Entscheidung für Eigenheimbesitzer hätte man sich hier sicher ein paar klärende Worte gewünscht. Auch die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund zeigte sich enttäuscht über die fehlende Begründung für den Beschluss.

„Tausende von privaten Eigentümern, die aufgrund des laufenden Verfahrens Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt haben, fragen nun nach der Begründung des Beschlusses“, so Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Das Anliegen der Beschwerdeführer, die Verfassungsmäßigkeit einer Steuererhebung auf die Vermögenssubstanz zu prüfen, sei berechtigt. Daher habe Haus & Grund vom Bundesverfassungsgericht eine Begründung für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde erwartet.

Erscheinungsdatum: 05.07.2006