
Kristin Kingerske, LL.M.
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Vergaberecht – Zur Dokumentation der Auswahl der Zuschlagskriterien
Die Vergabekammer Bund hat mit Beschluss vom 06.07.2011 (VK 1-60/11) entschieden, ein öffentlicher Auftraggeber könne nicht gezwungen werden, die Gründe für die Wahl der Zuschlagskriterien im Vergabevermerk detailliert niederzulegen.
Die Vergabe eines komplexeren Auftragsgegenstandes erfordert seitens des öffentlichen Auftraggebers häufig die Erstellung einer umfangreichen Bewertungsmatrix. Damit einher geht die Frage, in welcher Detailtiefe die Bewertungskriterien im Vergabevermerk zu dokumentieren sind. Die Vergabekammer Bund hat hierzu klare Worte zugunsten der Vergabestelle gesprochen:
Die Dokumentation der Gründe für die Wahl der Zuschlagskriterien ist der Kontrolle der Vergabekammer weitestgehend entzogen. Denn bei der Bestimmung der Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot ist der Auftraggeber weitestgehend ungebunden und einer Kontrolle nur dahin gehend unterworfen, ob ein Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand gegeben ist und insoweit kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Daher kann der öffentliche Auftraggeber auch nicht gezwungen werden, die Gründe für die Wahl bestimmter Zuschlagskriterien im Vergabevermerk detailliert niederzulegen; hierdurch würde die insoweit grundsätzlich gegebene Ungebundenheit des öffentlichen Auftraggebers unterlaufen.
Erscheinungsdatum: 31.01.2012
