Katharina Slawinski

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Neue VgV endlich in Kraft!

Nach einer schweren Geburt ist es nun so weit: die Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlichre Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) treten in Kraft.

Die Änderung wurde heute im Gesetzesblatt BGBl. I Nr. 30, 724 veröffentlicht, womit die Änderungen am 11.06.2010 in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau, Liefer/Dienstleistung sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) auch auf Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden.

Für den Beginn des Vergabeverfahrens haben Bieter und Auftraggeber als maßgeblichen Zeitpunkt die Absendung der Veröffentlichung zu beachten. Ein Vergabeverfahren kann nach den alten Vorschriften nur noch abgewickelt werden, wenn es sich um Vergabeverfahren handelt, die bis zu drei Monaten nach Inkrafttreten begonnen werden, bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen wurde und bei denen der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung festgelegt hat.

Die neuen Vorschriften konnten auch in Neuauflagen von Gesetzestextausgaben bislang noch nicht berücksichtigt werden. Der Text ist aber im internet über die Seiten des Bundesministeriums der Justiz abrufbar (dort unter BGBl. I Nr. 30, 724).

Erscheinungsdatum: 10.06.2010