Katharina Slawinski

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Neue Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Mir Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 vom 30.11.2011 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren geändert (ABl. EU Nr. L 319, S. 43).

Unter Änderung der Richtlinien 2004/17/EG (Sektorenrichtlinie), 2004/18/EG (Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge) und 2009/81/EG (Verteidigungsrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und des Rates hat die Europäische Kommission die folgenden neuen Schwellenwerte festgelegt:

  • Bauaufträge nach VOB/A, 2. Abschnitt und SektVO: 5.000.000 Mio. Euro (statt bisher 4,845 Mio. Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge nach VOL/A EG und VOF: 200.000 Euro (statt bisher 193.000 Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge nach SektVO: 400.000 Euro (statt bisher 387.000 Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro (statt bisher 125.000 Euro)

Die Verordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Es gilt jedoch zu beachten, dass bis zur entsprechenden Umsetzung in der VgV zumindest für die Vergaben nach den Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF (somit für klassischen Auftraggeber gem. § 98 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB) die bisherigen Schwellenwerte des § 2 VgV gelten. Für Aufträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs.1 SektVO) gelten ab dem 01.01.2012 die neuen Schwellenwerte, da die Regelung des § 1 Abs. 2 SektVO direkt – d.h. ohne eine Zurechnungsregelung wie in der VgV – auf die Sektorenrichtlinie 2004/17/EG verweist (sog. dynamische Verweisung).

Für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich wurden dieselben Werte festgesetzt wie für den Sektorenbereich (5.000.000 Euro bei Bauaufträgen und 400.000 Euro bei Dienstleistungs- und Lieferaufträge). Da bislang die Umsetzung der Verteidigungsrichtline 2009/81/EG – welche bis August dieses Jahres geplant war – nicht erfolgte, gelten die (neuen) Schwellenwerte für Aufträge in diesem Bereich ebenfalls ab dem In-Kraft-Treten am 01.01.2012.

Erscheinungsdatum: 07.12.2011