Torsten Bork

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Mangelhafte Werkleistung trotz Einhaltung von DIN-Normen?

Auch DIN-gerechtes Arbeiten schützt nicht immer vor dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik. Dies musste ein Fliesenleger vor dem OLG Dresden (Urteil vom 24.09.2009 - 9 U 1430/08) schmerzlich erfahren.

Im zu entscheidenden Falle stritten die Parteien über Gewährleistungsansprüche aus einem im Jahr 1998 geschlossenen und ausgeführten Vertrag über Fliesenlegearbeiten. Der Auftraggeber rügte eine fehlende Flächenabdichtung hinter der Badewanne im nicht gefliesten Bereich. Der Auftragnehmer hingegen sah seine Arbeiten als den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt an und bestritt das Vorliegen eines Mangels.

Im Rahmen der durchgeführten Beweisaufnahme berief sich der gerichtlich bestellte Sachverständige auf ein ZDB-Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zu Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten. Dieses Merkblatt sah eine entsprechende Flächenabdichtung vor. Das OLG hat nach Anhörung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung den Schluss gezogen, dass aufgrund der ZDB-Merkblätter eine Flächenabdichtung im feuchtigkeitsempfindlichen Bereich hinter der Wanne zwingend habe erfolgen müssen, da der Sachverständige glaubhaft darlegte, dass man sich in den letzten 25 Jahren im Fliesenlegerhandwerk im Wesentlichen auf die ZDB-Merkblätter bezogen habe. In diesem Falle stelle jedoch das Fehlen der Flächenabdichtung - selbst wenn in der DIN nicht verlangt - einen Mangel dar, da das Gewerk nicht den anerkannten Regeln der Technik entspreche. Dies deshalb, weil die anerkannten Regeln der Technik die Summe der im Bauwesen anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen darstellten, die durchweg bekannt und als richtig und notwendig anerkannt seien. Die Regeln der Technik würden vorliegend neben den DIN-Normen durch die allgemein anerkannten ZDB-Merkblätter bestimmt.

Fazit: Die Regeln der Technik werden daher nicht ausschließlich durch DIN-Normen wiedergegeben. Im Gegenteil: Etliche DIN-Normen sind bereits veraltet und durch bewährte technische und handwerkliche Erfahrungen, die häufig in Merkblättern von Fachverbänden niedergelegt sind, überholt.

Handwerker sollten folglich nicht dem Trugschluss unterliegen, dass DIN-gerechte Arbeit zwingend die Erfüllung des Bausolls bedeutet. Vielmehr sind DIN-Normen daraufhin zu überprüfen, ob sie noch den Stand der Technik wiedergeben. Im Hinblick auf den Stand der Technik aktueller sind mitunter die Merkblätter der Fachverbände, deren Kenntnis auch beim Handwerker vorauszusetzen ist.

Erscheinungsdatum: 08.04.2010