Haftung des Architekten auch bei Gefälligkeit
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 23.12.2009 (Az.: 15 U 243/08) entschieden, dass ein Architekt, der unentgeltlich und aus bloßer Gefälligkeit handelt, im Falle einer Verletzung der ihn aus dem Gefälligkeitsverhältnis obliegenden Rechtspflichten zum Schadenersatz verpflichtet sein kann.
In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall hatte ein für die Wasserinstallation eines Hotelneubaus beauftragter Ingenieur ein ihm vertrautes Labor gebeten, unentgeltlich Wasserproben zu analysieren. Das Labor teilte dem Ingenieur sodann fehlerhafte Analysewerte mit, die der Ingenieur im Rahmen seiner Planungen verwendete. Daraus entstanden erhebliche Mängel an sämtlichen Rohrleitungen des Hotels, so dass diese ausgetauscht werden mussten. Der Ingenieur verlangte von dem Labor daraufhin Schadenersatz für mängelbedingt entgangenes Honorar.
Das OLG Karlsruhe gab dem Ingenieur dem Grunde nach Recht und stellte fest, dass eine Schadenersatzpflicht des Labors aus der dem Ingenieur erwiesenen Gefälligkeit bestehe. Das Labor habe trotz der Unentgeltlichkeit Rechtsbindungswillen gehabt, da die erbrachte Gefälligkeit hier im Rahmen bereits anderweitig bestehender vertraglicher Beziehungen als „Beziehungspflege“ gedient habe. Zudem sei für das Labor erkennbar gewesen, dass die Analyseergebnisse von nicht unerheblicher Bedeutung für die weitere Planung waren und eine fehlerhafte Analyse schwerwiegende Konsequenzen haben könnte. Gerade gegen diese Sorgfaltspflicht habe das Labor verstoßen, so dass – unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Ingenieurs – eine Schadenersatzpflicht des Labors im Ergebnis bejaht wurde.
Diese Entscheidung ist ein anschauliches Beispiel dafür, dass derjenige, der aus bloßer Gefälligkeit oder Freundschaft Architekten- oder Ingenieurleistungen übernimmt, für etwaige Fehler ebenso haftbar gemacht werden kann wie bei einer vertraglichen Übernahme dieser Leistungen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die übernommenen Leistungen erkennbar eine höhere wirtschaftliche Bedeutung haben.
Erscheinungsdatum: 10.02.2010

