EuGH beendet "Ahlhorn": Empfehlungen von CBH für öffentliche Auftraggeber
Am 25.03.2010 hat der EuGH das mit Spannung erwartete Urteil (Rs. C-451/08) in dem Rechtsstreit der Helmut Müller GmbH gegen die von CBH Rechtsanwälten vertretene Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkündet.
Fast drei Jahre nach der „Ahlhorn-Rechtsprechung“ tritt damit nun wieder eine Kehrtwende in der vergaberechtlichen Praxis ein. Öffentliche Auftraggeber, die ihre Grundstücke mit einer Bauerrichtungsverpflichtung verkaufen wollen, können - zumindest in den meisten Fällen - das GWB und die VOB/A wieder zurück ins Regal stellen.
Mit der Entscheidung des EuGH haben CBH Rechtsanwälte erwirkt, dass zumindest die meisten Verkaufsgeschäfte öffentlicher Auftraggeber nicht mehr in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fallen.
Die CBH Rechtsanwälte Dr. Stefan Hertwig und Regina Lamm haben für öffentliche Auftraggeber die Auswirkungen aus der Entscheidung des EuGH zusammengefasst und diese Empfehlungen zum download bereitgestellt.
Der Volltext des Urteils kann auf der website des EuGH abgerufen werden.
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Erscheinungsdatum: 30.03.2010

