Finanzmarktkrise - Verbesserung des Einlegerschutzes

Die EU-Kommission will Spareinlagen bis mindestens 100.000,00 Euro schützen

Die EU-Kommission hat am 15. Oktober 2008 einen Richtlinienvorschlag angenommen, der im Wesentlichen folgende Änderungen enthält:

1. Erhöhung der Mindestdeckungssumme:

Die Mitgliedstaaten sollen die Deckungssumme für Spareinlagen von derzeit mindestens 20.000,00 Euro zunächst auf 50.000,00 Euro und innerhalb eines Jahres weiter auf mindestens 100.000,00 Euro anheben müssen. Eine noch höhere Deckungssumme festzusetzen, steht den Ländern frei. Derzeit sind nach Schätzungen nur rund 65 Prozent aller Einlagen abgesichert. Bei einer Erhöhung der Deckungssumme auf 50.000,00 Euro würden rund 80 Prozent aller Einlagen und bei einer Anhebung auf mindestens 100.000,00 Euro rund 95 Prozent aller Einlagen sicher sein.

2. Abschaffung des Selbstbehalts:

Nach der bisherigen Regelung müssen die Mitgliedstaaten Spareinlagen nur zu maximal 90 Prozent (bis 20.000,00 Euro) schützen. Dieser Selbstbehalt soll künftig entfallen und damit sichergestellt werden, dass sämtliche Spareinlagen bis zur Deckungssumme erstattet werden.

3. Verkürzung der Auszahlungsfrist:

Die Zeitspanne, innerhalb deren eine Einlagensicherungseinrichtung die Einleger im Fall eines Bankenzusammenbruchs entschädigen muss, soll – da die meisten Einleger bereits nach wenigen Tagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten – auf drei Tage verkürzt werden. Bisher beträgt diese Frist drei Monate und kann sogar verlängert werden.

4. Literaturhinweis:

RA Dr. Marcus Geschwandtner (CBH Rechtsanwälte, Köln), Einlagensicherung in Deutschland: nationale Besonderheiten erhalten, in: bank und markt 11/2008, S. 21 ff.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Beitrag sehr gerne zur Verfügung.

Autor:
Dr. Marcus Geschwandtner
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Erscheinungsdatum: 13.11.2008