Neuer Basiszinssatz bei 1,62 Prozent
Die Deutsche Bundesbank hat den neuen Basiszinssatz bekannt gegeben. Er beläuft sich seit 2009 auf 1,62 Prozent und ist damit gegenüber dem alten Basiszinssatz um 1,57 Prozentpunkte gefallen.
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz. Dieser dient vor allem der Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Verzugszinssatz beläuft sich gemäß § 288 BGB grundsätzlich auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sowie bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt sind, auf acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Hintergrund
Die Deutsche Bundesbank muss den Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu berechnen. Der Basiszinssatz verändert sich dabei um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Dieser betrug am 30. Dezember 2008 2,50 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2008 um 1,57 Prozentpunkte gefallen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation [Zinstender] im Juni 2008 hat 4,07 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2009 ein Basiszinssatz von 1,62 % (zuvor 3,19 %). Der neue Basiszinssatz ist in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 6. Januar 2009 (Nr. 1) bekannt gegeben worden.
Quelle: www.bundesbank.de
Erscheinungsdatum: 28.01.2009
