Neue EU-Leitlinien zur Kreditvergabe
Die EU-Kommission sieht die Gefahr von beihilferechtwidrigen Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Kapitalhilfen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft. Deshalb müsse sichergestellt sein, dass die Finanzhilfen zweckentsprechend verwendet werden.
Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen
Staatliche gewährte Kapitalhilfen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft können nach Auffassung der EU-Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar sind. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass die Finanzhilfen zur Kreditvergabe an die Realwirtschaft tatsächlich auch verwendet und nicht zur Finanzierung von aggressivem Geschäftsgebaren zulasten von gesunden Wettbewerbern missbraucht würden, die ohne staatliche Beihilfen auskämen. Außerdem müssten zusätzlich Anreize geschaffen werden, die staatliche Unterstützung nur so lange in Anspruch zu nehmen, wie es die Finanzmarktkrise für das einzelne Institut erfordere.
Unterscheidung zwischen gesunden und angeschlagenen Banken
Die EU-Leitlinien unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Banken, nämlich den grundsätzlich gesunden Banken, die nur vorübergehend unterstützt werden, um die Finanzmärkte zu stabilisieren und einen ungehinderten Zugang zu Krediten zu ermöglichen, und in Schwierigkeiten geratene Banken, die von einer Insolvenz konkret bedroht sind.
Da bei staatlichen Hilfen für in Schieflage geratene Banken die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen größer ist, schlägt die EU-Kommission insoweit strengere Sicherheitsvorkehrungen und eine umfassende Umstrukturierungspflicht vor.
Konkrete EU-Maßnahmen
Die EU-Kommission hat Grundsätze für die Vergütung staatlicher Kapitalzuführungen für gesunde Banken aufgestellt, die sich auf Basissätze der Zentralbanken zuzüglich eines Risikozuschlags stützen. Der Zuschlag soll dem Risikoprofil der jeweiligen Bank entsprechen müssen. In den Leitlinien werden ferner die Art des verwendeten Kapitals und die Sicherheitsvorkehrungen präzisiert, die einen Missbrauch der öffentlichen Gelder verhindern sollen.
Banken, die mit einem hohen Risiko behaftet sind, sollen eine hohe Vergütung zahlen müssen. Der Vergütungsmechanismus soll Anreize schaffen, die staatliche Finanzhilfe nur so lange aufrechtzuerhalten, wie es die Finanzmarktkrise für diese Bank erfordert. Dies soll etwa durch einen mit der Zeit steigenden Vergütungssatz erreicht werden.
Von Insolvenz bedrohte Banken sollen staatliche Stützungsmaßnahmen nur gegen ein höheres Entgelt erhalten. Außerdem sollen für sie strengere Sicherheitsvorkehrungen gelten. Staatliche Hilfen sollen zudem nur dann gewährt werden, wenn weitreichende Umstrukturierungen zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität ergriffen werden. Diese Maßnahmen sollen auch das Management und die Corporate Governance betreffen.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, Rekapitalisierungsregelungen zu verabschieden, die allen Banken offenstehen, sofern ein vorab festgelegter Vergütungssatz angemessene Rückflüsse gewährleistet.
Quelle: Webseiten der EU-Kommission
Erscheinungsdatum: 28.01.2009
