Informationen nach dem TMG

Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen. Zuständig sind die Rechtsanwaltskammer Köln und die Brandenburgische Rechtsanwaltskammer, deren Adressen sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/ erhalten.

Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. CBH - Rechtsanwälte unterhalten einer Berufshaftpflichtversicherung bei AXA - Versicherung AG, Lise-Meitner-Straße 4, 60486 Franfurt am Main.

Die nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen für die in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/ unter dem Stichwort "Informationspflichten gem. § 5 TMG" abrufbar:

  • BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
  • BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • FAO – Fachanwaltsordnung
  • BRAGO - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
  • RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen abrufbar unter:

http://www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht