Informationen nach dem TMG
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen. Zuständig sind die Rechtsanwaltskammer Köln und die Brandenburgische Rechtsanwaltskammer, deren Adressen sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/ erhalten.
Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. CBH - Rechtsanwälte unterhalten einer Berufshaftpflichtversicherung bei AXA - Versicherung AG, Lise-Meitner-Straße 4, 60486 Franfurt am Main.
Die nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen für die in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/ unter dem Stichwort "Informationspflichten gem. § 5 TMG" abrufbar:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO – Fachanwaltsordnung
- BRAGO - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen abrufbar unter:
http://www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht
