Stefan Rappen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Projektentwicklung für die Immobilienwirtschaft
- Bauleitplanung für Gewerbe- und Wohnbebauung
- Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach Baurecht und Umweltrecht
- Erneuerbare Energien
Stefan Rappen gehört CBH seit 1993 als Rechtsanwalt an. Er ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und auf Fragen des Öffentlichen Baurechts sowie des Umwelt- und Planungsrechts spezialisiert.
Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Projektentwicklung und das Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Hierbei berät er bundesweit Unternehmen bei der Neuansiedlung und Revitalisierung von Wohn- und Gewerbebereichen sowie großflächiger Einzelhandelsvorhaben einschließlich aller projektbezogenen Umweltaspekte wie Altlasten, Immissions- und Artenschutz. Ferner beschäftigt er sich mit der Entwicklung, der Wiedernutzbarmachung und dem juristischen Asset-Management von Bestandsimmobilien.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit besteht in der juristischen Projektsteuerung für größere Infrastrukturvorhaben, insbesondere Straßen, Pipelines und U-Bahnen. Ebenso berät er Unternehmen und Investoren bei der Planung und dem Betrieb von Biogas-, Windkraft- sowie Photovoltaikanlagen.
Stefan Rappen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltvereins sowie der Gesellschaft für Umweltrecht e.V..

