
Dr. Tassilo Schiffer
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t.schiffer@cbh.de
Dr. Tassilo Schiffer
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Baugenehmigungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
- Recht der Enteignungsentschädigung
- Staatshaftung
- Erneuerbare Energien
Dr. Tassilo Schiffer studierte Rechtswissenschaften in Köln und Manchester. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte er in Köln.
Bereits während seines Referendariats richtete er seine praktische Ausbildung verwaltungsrechtlich aus. Ein besonderer Schwerpunkt bildet das öffentliche Baurecht.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2004 ist Dr. Schiffer als Rechtsanwalt im Bereich des Immobilienrechts bei CBH tätig. Zu Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit betreute er Mandanten sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Baurecht. Zwischenzeitlich hat sich Dr. Schiffer auf die baubegleitende Rechtsberatung von Infrastrukturprojekten, insbesondere von trassengebundenen Vorhaben wie zum Beispiel U-Bahnlinien oder Rohrfernleitungen, unter öffentlich- rechtlichen Gesichtspunkten spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf enteignungs- und entschädigungsrechtlichen Fragestellungen. Daneben berät er auch in allgemeinen Fragen des öffentlichen Baurechtes. Eine besondere Expertise im kommunalen Wirtschaftrecht runden sein Beratungsprofil ab.
Dr. Tassilo Schiffer ist Mitglied des Ausschusses für Verwaltungsrecht des Kölner AnwaltVereines.
- Mitautor im Fachanwaltskommentar Bau- und Architektenrecht, Luchterhand Verlag, Köln, erscheint voraussichtlich 2011
- Kommentierung der §§ 43 - 46, 65 - 88 EnWG im LexisNexis Praktikerkommentar, 2007
- Rechtsbeziehung, Rechtsdurchsetzung und Haftung im virtuellen Streitschlichtungsverfahren, Deutscher Anwaltverlag, 2003
Entscheidungsrezessionen
- Anmerkung zur Entscheidung des Obverwaltungsgerichtes Münster vom 26.10.2010 (15 A 440/08) zu zulässigen Rechtsformen von kommunalen Einrichtungen zur Deckung des Eigenbedarfs, KommJuR 2011, 11 - 13 (gemeinsam mit Frau Dr. Gabriele Wurzel, Staatsekretärin a.D)
- Anmerkung zu Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30.10.2009 (V ZR 142/09) zum Nachrang des zivilrechtlichen Entschädigungsanspruches, KommJuR 2010, 191 ff.
- Anmerkung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 07.12.2007 (1 K 4539/06) zur Rechtsform kommunaler Einrichtungen, KommJur 2010, 219 ff.
- Anmerkung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.03.2008 (9 VR 5.07) zu den Rechten einer Gemeinde im Planfeststellungsverfahren, KommJuR 2008, 429 ff.
- Anmerkung zum Urt. des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 24.06.2008 (15 A 285/06) zu der Unbilligkeit von Straßenausbeiträgen, KommJur 2009, 22 ff.
Aufsätze
- Der denkmalrechtliche Übernahmeanspruch, KommJur 2011, 129 ff.
- Wassergebühren und Beiträge in der Verwaltungsvollstreckung, 23.03.2011, BDEW, Bonn
- Chancen, Grenzen und Entwicklungspotentiale kommunalwirtschaftlicher Unternehmungen, 07.09.2010, Kreis Gütersloh (gemeinsam mit Lars Christoph)
- Planfeststellungsrecht Kompakt, Kölner Anwaltverein, Dezember 2009
- Planfestgestellte Rohrfernleitungen, Leitfaden für die Umsetzung, Wingas GmbH, Kassel, Februar 2007
