
Dieter Maier-Peveling
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Dieter Maier-Peveling
- Bankenrecht
- Insolvenzberatung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Dieter Maier-Peveling studierte an den Universitäten in Münster und Köln. Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1990 war er zunächst im Büro Köln tätig, bevor er die Leitung des neu gegründeten Büros in Cottbus übernahm. Schwerpunkt der Tätigkeit war zunächst die Betreuung der Mandanten im Recht der neuen Bundesländer. Von der Treuhandanstalt wurde ihm die Liquidation mehrerer volkseigener Betriebe übertragen. Aus dieser Tätigkeit entwickelte sich eine zunehmende Spezialisierung auf die Insolvenzberatung und –vertretung.
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat und später Aufsichtsratsvorsitzender einer örtlichen Genossenschaftsbank wurde er zu rechtlich anspruchsvollen und schwierigen Fragestellungen im Bankenrecht und dort insbesondere im Kreditsicherungsrecht in Anspruch genommen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Tätigkeit wurde ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit das Immobilienrecht.
Dieter Maier-Peveling ist in Aufsichtsgremien von Gesellschaften für die Beilegung anfallender Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Beteiligten als Mediator oder Schiedsrichter ein vielgefragter Partner. Zu seiner Tätigkeit gehört die gestaltende Beratung genauso wie die Vertretung in gesellschafts- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Dieter Maier-Peveling ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein.
