Dr. Thomas Gerdom

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Dr. Thomas Gerdom

  • Arbeitsrecht
  • Europäisches und Internationales Arbeitsrecht
  • Restrukturierungsberatung
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Recht der GmbH-Geschäftsführer und sonstiger Organe
  • Antidiskriminierungsrecht


Dr. Thomas Gerdom studierte an der Universität Bonn und promovierte dort zu einem Thema aus dem kollektiven europäischen Arbeitsrecht. Promotionsbegleitend war er bei CBH als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Arbeitsrecht tätig. Das Referendariat absolvierte er u.a. in der Personalabteilung einer Rundfunkanstalt und in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in New York.

Dr. Thomas Gerdom berät Mandanten auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei steht die rechtliche Begleitung von Unternehmen bei der gesamten betrieblichen Personalarbeit im Vordergrund, von der Vertragsgestaltung bis zur Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im kollektiven Arbeitsrecht liegen seine Schwerpunkte im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Als Prozessanwalt vertritt Dr. Thomas Gerdom bundesweit Mandanten vor den Arbeitsgerichten.

Dr. Thomas Gerdom ist Mitglied des ständigen Autorenteams der im Beck-Verlag erscheinenden Zeitschrift „Öffentliches Arbeits- und Tarifrecht (öAT)“