
Lars Christoph
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Zukunft des Steinkohlekraftwerks in Datteln weiter offen
Der Bau des Steinkohlekraftwerks in Datteln bleibt weiter offen. Zwar ist das Urteil des OVG Münster zum Bebauungsplan inzwischen rechtskräftig. Der Stadtrat von Datteln hat jedoch die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH hatten beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03.09.2009 eingelegt, mit dem das OVG den Bebauungsplan Nr. 105 – E.ON Kraftwerk – der Stadt Datteln aus mehreren Gründe für unwirksam erklärt hatte. Der Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 2.600 Megawatt und einer elektrischen Leistung von ca. 1.055 Megawatt schaffen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision jüngst zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 03.09.2009 ist damit rechtskräftig.
Die Zukunft des Steinkohlekraftwerkes in Datteln ist damit jedoch noch nicht entschieden. Denn der Stadtrat von Datteln hat in seiner März-Sitzung die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Es bleibt daher abzuwarten, ob unter Berücksichtigung der inzwischen durch den Landesgesetzgeber vorgenommenen Streichung des § 26 LEPro ein erneutes Bebauungsplanverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann, der dann auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhält.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Zukunft des Steinkohlekraftwerks in Datteln auch in den kommenden Monaten und Jahren noch die Öffentlichkeit und die Gerichte beschäftigen wird.
Erscheinungsdatum: 08.04.2010
