
Dr. Cornelia Wellens
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Wie weit reichen die Klagemöglichkeiten gegen Zulassungsentscheidungen mit Umweltauswirkungen?
Aufgrund einer Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.01.2012 – Aktenzeichen 7 C 20.11) hat der Europäische Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob das europäische Recht im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ausreichend umgesetzt wurde.
Anlass der Vorlage zum Europäischen Gerichtshof ist ein wasserrechtliches Verfahren, in dem das Bundesverwaltungsgericht in der Revisionsinstanz für die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zuständig ist. Es geht um die Zulassung einer großflächigen Wasserrückhaltung am Oberrhein.
Erst im Mai 2011 hatte der Europäische Gerichtshof über die Umsetzung der sog. Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie in deutsches Recht zu entscheiden. Nun geht es erneut um die Reichweite der Klagemöglichkeiten aufgrund der Richtlinie bzw. ihrer Umsetzung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Geregelt werden in Richtlinie und Gesetz die Rechtsbehelfe gegen solche Zulassungen, Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse etc., die Vorhaben mit Umweltauswirkungen zulassen, für die also eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie beansprucht seit dem 25.06.2003 Geltung. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt zwei Jahre, so dass die Regelungen der Richtlinie – sei es durch ein Umsetzungsgesetz oder mangels eines solchen Gesetzes unmittelbar – spätestens seit dem 25.06.2005 in Zulassungsverfahren Anwendung zu finden haben. Gegenstand des Vorlageverfahrens ist nun die Frage, ob auch solche Verwaltungsverfahren von den Regelungen betroffen sein können, die bereits vor dem 25.06.2005 eingeleitet wurden.
Des Weiteren hat der Europäische Gerichtshof über die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung zu entscheiden. Nach den Regelungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes kann eine Zulassungsentscheidung nur dann aufgehoben werden, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat. Zu klären wird sein, welche Rechtsfolge eine zwar durchgeführte, aber mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung hat.
Erscheinungsdatum: 17.01.2012
