Umfangreiche Änderungen des Baurechts in NRW geplant
Anlässlich seiner Eröffnungsrede auf der Brandschutztagung 2009 der Ingenieur-Akademie West kündigte Landesbauminister Lienenkämper umfangreiche Änderungen im Baurecht des Landes Nordrhein-Westfalen an.
Bereits zum 01.01.2010 sollen nach der Planung des Bauministeriums eine neue Sonderbauverordnung sowie eine Prüfverordnung in Kraft treten. Die bestehenden Sonderbauverordnungen für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten u. ä. Sonderbauten treten infolge einer Befristung ihrer Geltungsdauer mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die bestehenden Regelungen in einer einzigen Sonderbauverordnung zusammenzuführen. Regelungen, welche alle Arten von Sonderbauten betreffen, sollen in einem allgemeinen Teil vorangestellt werden. In besonderen Teilen sollen dann jeweils spezielle Regelungen für die einzelnen Typen von Sonderbauten festgelegt werden. Allerdings soll die Krankenhausbauverordnung keine Neuregelung erfahren.
Zentrales Anliegen der neuen Prüfverordnung in der Nachfolge der bisherigen Technischen Prüfverordnung ist die Abschaffung der Prüfung durch Sachkundige, die Modifizierung der Prüffristen für anlagetechnische Einrichtungen sowie die verbindliche Normierung von Prüfgrundsätzen. Soweit in der bestehenden Technischen Prüfverordnung eine Erstprüfung durch Sachkundige vorgesehen ist, soll künftig eine öffentlich-rechtliche Erstprüfung nicht mehr erforderlich sein. Wiederkehrende Prüfungen sollen grundsätzlich in Abständen von drei bzw. sechs Jahren durchgeführt werden. Für die Durchführung einer behördlichen wiederkehrenden Prüfung wird dabei grundsätzlich eine Frist von sechs Jahren vorgesehen. Eine Ausnahme in Form einer Prüffrist von drei Jahren soll für Versammlungs- und Verkaufsstätten gelten. Die Prüfgrundsätze für haustechnische Anlagen und insbesondere anlagetechnische Brandschutzeinrichtungen, die bislang in Form eines Runderlasses geregelt waren, sollen in die neue Prüfverordnung integriert werden.
Aus Sicht des Ministers besteht ferner Handlungsbedarf bei der länderübergreifenden Anerkennung von staatlich anerkannten Sachverständigen. Es ist erklärtes Anliegen der Landesregierung, bundeseinheitliche Anerkennungsvoraussetzungen zu schaffen. Auch aus europarechtlicher Sicht besteht insofern Handlungsbedarf wegen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach deren Inhalt ausländischen Sachverständigen der Zugang zum deutschen Markt nicht erschwert werden darf.
Schließlich stellte der Minister für die nächste Legislaturperiode eine umfassende Neuregelung des materiellen Bauordnungsrechts und dabei insbesondere der brandschutztechnischen Vorgaben in Aussicht. Ob eine Überarbeitung der brandschutztechnischen Vorgaben die Rechtsanwendung vereinfachen kann, bleibt indessen abzuwarten. Sicher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an den baulichen Brandschutz künftig geringer sein werden.
Erscheinungsdatum: 01.07.2009

