
Dr. Jochen Hentschel
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Oberverwaltungsgericht Münster: Ortsrecht größerer Gemeinden wird durch Anschlag an einer Bekanntmachungstafel nicht wirksam verkündet
Bebauungspläne und sonstiges Ortsrecht müssen in geeigneter Form der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden. Jedenfalls bei größeren Gemeinden reicht der häufig noch praktizierte Aushang an einer Bekanntmachungstafel nicht aus.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14.08.2008 (Az.: 7 D 120/07.NE) gibt allen nordrhein-westfälischen Gemeinden Anlass, ihre Hauptsatzung auf die dort vorgesehene Form der Veröffentlichung von Ortsrecht zu überprüfen. Für Bürger und Unternehmen, die sich durch die Anwendung von Ortsrecht belastet sehen, empfiehlt es sich, die Entstehung der einschlägigen ordungsbehördlichen Verordnungen, Bebauungspläne oder sonstigen Satzungen kritisch zu hinterfragen. Möglicherweise ist die belastende Regelung niemals ordnungsgemäß in Kraft getreten.
Der Bürger müsse die Möglichkeit haben, sich in verlässlicher und zumutbarer Weise über neues Ortsrecht zu informieren, so das Oberverwaltungsgericht. Anderenfalls könne es keine Geltung für sich beanspruchen und sei unwirksam. Jedenfalls bei Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 35.000 sei diese Möglichkeit durch einen Anschlag an der Bekanntmachungstafel des Rathauses nicht mehr gewährleist. Es reiche in einem solchen Fall auch nicht aus, dass in einer Tageszeitung auf den Anschlag hingewiesen werde. Das Oberverwaltungsgericht findet deutliche Worte und spricht in seinem Urteil von einer „absolut ungeeignete[n] Form der Bekanntmachung“. Es hat des Weiteren durchblicken lassen, dass je nach Einzelfall auch bei Gemeinden, die weniger als 35.000 Einwohner haben, die Bekanntgabe durch Aushang unzureichend sein könnte.
Gemeinden, die von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts betroffen sind, müssen nun ihre Hauptsatzungen ändern und eine andere Bekanntmachungsform dort festschreiben. Die Bekanntmachung von Teilen des bisherigen Ortsrechts muss möglicherweise wiederholt werden. Soweit belastende Maßnahmen gegen Bürger und Unternehmen auf nicht wirksam verkündetes Ortsrecht gestützt wurden, stellt sich die Frage nach deren Aufhebung.
Erscheinungsdatum: 02.10.2008
