Dr. Jochen Hentschel

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Bundeswaldgesetz geändert

Bundestag stimmt Einschränkung des Anwendungsbereichs zu

In seiner Sitzung am 17.06.2010 hat der Bundestag einem Gesetzesentwurf des Bundesrates (BT-Drucksache 17/1220) zugestimmt, nachdem bestimmte Holzplantagen, Flächen mit agroforstlicher Nutzung und kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, zukünftig nicht mehr als Wald i. S. d. Bundeswaldgesetzes angesehen werden. Für die genannten Flächen werden damit die Reglementierungen des Bundeswaldgesetzes nicht mehr gelten. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, hierdurch die Forstwirtschaft zu stärken. Die Verkündigung der Änderung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.

Erscheinungsdatum: 01.07.2010