Dr. Tassilo Schiffer

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Bundesverwaltungsgericht: ohne Durchführung der notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte Planänderung ohne Einfluss auf den Erfolg einer Anfechtungsklage

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 12.08.2009 entschieden, dass eine fehlerhaft erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Planänderungsverfahrens ohne Einfluss auf den Erfolg einer Anfechtungsklage ist, wenn feststeht, dass sich der Verfahrensfehler auf das Ergebnis der Planungsentscheidung nicht ausgewirkt hat.

Das BVerwG hatte die Klage von neun in ihren Eigentumsrechten betroffenen Anliegern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der BAB 33 (Bielefeld - Osnabrück) abgewiesen.

Zwar weise der Planfeststellungsbeschluss nach Auffassung des BVerwG einen Verfahrensfehler auf, weil eine nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte wesentliche Änderung der Planung eigentlich eine erneute Offenlegung der geänderten Planunterlagen erforderlich gemacht hätte. Dieser Verfahrensfehler hat sich nach Auffassung des BVerwG jedoch nicht auf das Ergebnis des Planänderungsverfahrens ausgewirkt. Auch mit einer ordnungsgemäß durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hätte sich das Ergebnis nicht geändert.

Neben anderen Aspekten hat sich das BVerwG im Rahmen der vorliegenden Entscheidung insbesondere auch noch einmal mit den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Alternativenprüfung befasst. Hier hat das BVerwG unterstrichen, dass der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Trassenwahl ein Planungsermessen zusteht, das einer gerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist. Fehlerhaft ist eine Trassenwahl nach Auffassung des BVerwG danach erst dann, wenn sich andere Trassenführungen als vorzugswürdig geradezu aufdrängen, weil sie auf der Hand liegende und gewichtige Vorteile für sich reklamieren können. Dies konnte bezüglich der von den Klägern favorisierten Trasse nicht festgestellt werden.

Zwar enthält die Entscheidung des BVerwG vom 12.08.2009 (9 A 64.07) nichts grundlegend Neues, sie hat aber noch einmal  rechtlichen die Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Abwägungsvorgang im Planfeststellungsverfahren und die nur eingeschränkten Folgen von Verfahrensfehlern zusammengefasst.

Erscheinungsdatum: 25.09.2009