Dr. Tassilo Schiffer

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Bundesrat billigt Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze

Das Artikelgesetz schafft vor allem mit der Einführung eines einfachen Planungs- und Genehmigungsverfahrens sowie einer Verkürzung des Instanzenzuges die Voraussetzungen dafür, dass der für die Nutzung von erneuerbaren Energien notwendige Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes zügig erfolgen kann.

Schwerpunkt des Artikelgesetzes bildet Art. 1 des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Das EnLAG beabsichtigt, den Ausbau von neuen Höchstspannungsleitungen voranzutreiben. Zu diesem Zweck bestimmt § 1 EnLAG einen Bedarfsplan. Für die derzeit in diesem Bedarfsplan aufgeführten 24 Leitungsbauvorhaben ist bereits durch die Entscheidung des Gesetzgebers mit Bindungswirkung für das energiewirtschaftliche Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren der Bedarf festgestellt.

Die in Art. 2 des Gesetzes geregelten Modifikationen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) enthält Beschleunigungselemente für das energierechtliche Planfeststellungsverfahren durch die Einführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Konzentrationswirkung anstelle der bisher in diesem Bereich notwendigen Einzelgenehmigungen sowie die Erweiterung der bislang in § 43 b) Satz 1 Nr. 1 EnWG geregelten Verfahrensvereinfachungen auch auf die im EnLAG geregelten Vorhaben.

Mit Art. 3 wird in der Verwaltungsgerichtsordnung eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen Planfeststellungen über Vorhaben nach dem EnLAG-Bedarfsplan eingeführt. Diese bereits aus dem Verkehrswegeausbaurecht bekannte Straffung des Verwaltungsverfahrens hat sich bewehrt. Infrastrukturvorhaben werden häufig beklagt. Ein langer Rechtsweg ist für den Investor mit großen Unsicherheiten verbunden. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber auch in anderen Bereichen im Interesse der Investitionssicherheit über eine Verkürzung des Rechtsweges nachdenkt.

Schließlich wird mit der in Art. 4 geregelten Anreizregulierungsverordnung auch für die durch das EnLAG eingeführten Maßnahmen der Bereich der Anreizregulierung umgesetzt.

Erscheinungsdatum: 10.07.2009