
Dr. Jochen Hentschel
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Änderung im Einzelhandelsrecht: Nordrhein-Westfalen schafft umstrittenen § 24a Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) ab
Die Vorschrift, die bereits mit Urteil vom 26.08.2009 vom Landesverfassungsgerichtshof (Az.: 18/08) für unwirksam erklärt worden war, regelte die Ansiedlung von Factory-Outlet-Centern (FOC).
Angestrengt worden war das verfassungsgerichtliche Verfahren von der Stadt Ochtrup, der die Ansiedlung eines FOC verwehrt worden war.
§ 24a Abs. 1 Satz 4 LEPro bestimmte, dass Hersteller-Direktverkaufszentren, so genannte FOC, mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche nur ausgewiesen werden dürfen, wenn sich der Standort in einer Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern befindet. In seiner Sitzung am 17.12.2009 hob der nordrhein-westfälische Landtag diese Regelung ersatzlos auf. Die Gesetzesänderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Verkündigung. Die sonstigen – ebenfalls umstrittenen Regelungen – des § 24a LEPro, in denen die Ansiedlung von sonstigen großflächigen Einzelhandelsbetrieben eingeschränkt wird, ließ der Gesetzgeber unberührt.
Erscheinungsdatum: 04.01.2010
