Der Firmentarifvertrag als Flexibilisierungsinstrument

In seiner aktuell im Peter Lang Verlag erschienenen Dissertation stellt unser Kollege Dr. Oliver Reinartz die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen für die Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen durch Firmentarifverträge dar.

Zur Lösung von den notwendigerweise generellen und nicht auf sein Unternehmen zugeschnittenen Vorgaben eines Verbandstarifvertrages bieten sich für Arbeitgeber regelmäßig nur zwei Wege: Der Abschluss eines unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrages oder der Abschluss eines Firmentarifvertrages.

Die Arbeit konzentriert sich auf die letztere Alternative und stellt die rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Tarifvertrages dar, insbesondere unter Berücksichtigung der Merkmale der Tariffähigkeit und -zuständigkeit. Darüber hinaus werden die allgemeinen Grenzen für tarifvertragliche Vereinbarungen aufgezeigt, denen die Tarifpartner durch die kollidierenden Grundrechte aus Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 12 Abs. 1 GG gegenüber stehen.

Weitergehend setzt sich die Arbeit mit der Zulässigkeit des tariflichen Sozialplans auseinander. Diese besondere Art des Firmentarifvertrages wird von den Gewerkschaften genutzt, um geplante Betriebsänderungen und -schließungen zu verhindern oder zumindest erheblich zu verteuern. Forderungen der Gewerkschaften in diesem Zusammenhang sind z.B. der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, die Zahlung enorm hoher Abfindungssummen oder die Gewährung von Qualifizierungsmaßnahmen bzw. die Einrichtung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft. Dr. Oliver Reinartz erläutert schließlich die Voraussetzungen wie auch die Grenzen eines Arbeitskampfes im Zusammenhang mit dem Firmentarifvertrag.

Die Arbeit ist vor diesem Hintergrund sowohl für konzernverbundene wie grenzüberschreitend tätige Unternehmen, als auch für Unternehmer mit kleineren Einheiten von allgemeinem Interesse.

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Erscheinungsdatum: 03.01.2008