Markus Vogelheim

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Das Kooperationsgebot und die verzögerte Vergabe

Herr Kollege Markus Vogelheim hat in der Fachzeitschrift NVwZ das Urteils des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2008 - X ZR 129/06 besprochen.

Der Beitrag greift das Thema "Verzögerte Vergabe" auf, welches meist rein zivilrechtlich betrachtet wird, wenn der Auftragnehmer Mehrvergütungsansprüche wegen einer Verzögerung im Vergabeverfahren geltend macht.

Der BGH (NZBau 2008, 505 = NVwZ 2008,1272) hatte entschieden, dass ein Bieter nicht deshalb ausgeschlossen werden darf, weil er nach einer Verzögerung neue Termine verlangt. Die Parteien sollen vielmehr miteinander sprechen, sich ins Benehmen setzen, also - mit anderen Worten - kooperieren.

Daraus zieht Vogelheim den Schluss, dass das "Vergabeverfahrensrisiko" zum einen differenziert betrachtet werden muus und zum andern zur Disposition der Parteien steht.

Sollten Sie Interesse an diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Markus Vogelheim, unter m.vogelheim@cbh.de.

Erscheinungsdatum: 28.11.2008