Dr. Jörg Laber

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Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Betriebsausflügen

Unser Kollege Dr. Jörg Laber befasst sich in der März-Ausgabe des Arbeits-Rechts-Beraters (2009, 83 ff.) mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die sich in Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsausflügen ergeben.

Da im deutschen Arbeitsrecht eine gesetzliche Grundlage zur Durchführung eines Betriebsausflugs nicht besteht, ist der Arbeitgeber grundsätzlich auch nicht verpflichtet, einen solchen anzubieten. Allerdings kann sich durch sog. betriebliche Übung sogar ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Durchführung von Betriebsausflügen ergeben. Eine Teilnahmepflicht des einzelnen Arbeitnehmers besteht nicht, wohl aber grundsätzlich ein entsprechendes –recht. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer gegen die Teilnahme am Betriebsausflug, so bleibt er an diesem Tage zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet. Verstößt er hiergegen, so hat der Arbeitgeber das Recht, die ihm insoweit wegen Arbeitsverweigerung zustehenden Sanktionen zu verhängen. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Tag des Betriebsausflugs einseitig auf den Jahresurlaub des nicht teilnehmenden Arbeitnehmers anzurechnen.  Findet der Betriebsausflug während der üblichen Arbeitszeit statt, muss der Arbeitgeber die vertraglich geschuldete Vergütung sowohl an teilnehmende wie auch nichtteilnehmende, arbeitende Arbeitnehmer zahlen.

Erscheinungsdatum: 27.03.2009