Künftig Bilanzerleichterungen für kleine Unternehmen?
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission für eine "Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen” sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen.
Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften (d.h. insb. GmbH, Aktiengesellschaften, GmbH & Co. KG ohne persönlich haftende Gesellschafter). Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million EUR und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein). Deutschland hätte dann die Möglichkeit, kleine GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte von den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB zur Bilanzierung und Publizität auszunehmen. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute, für die deshalb schon mit dem BilMoG Erleichterungen geschaffen werden können.
Erscheinungsdatum: 27.02.2009
