EU-Kommission legt Vorschlag zur Änderung der Prospektrichtlinie vor

Am 24. September 2009 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Prospektrichtlinie vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen die rechtliche Klarheit und die Effizienz der Prospektregelungen verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Emittenten und Finanzintermediäre verringern.

Der Änderungsvorschlag betrifft die am 31. Dezember 2003 in Kraft getretene Prospektrichtlinie. Die Prospektrichtlinie enthält die Vorschriften für den Prospekt, der veröffentlicht werden muss, wenn in der EU Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie spätestens bis zum 1. Juli 2005 in nationales Recht umsetzen. Als eine ihrer wichtigsten Errungenschaften gilt die Einführung des Europäischen Passes: Prospekte, die von der zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat genehmigt wurden, sind demnach in der ganzen EU für öffentliche Wertpapierangebote und die Zulassung von Wertpapieren zum Handel gültig.

Nach Art. 31 der Prospektrichtlinie war die Europäische Kommission dazu verpflichtet, die Anwendung dieser Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzuschlagen. Die wesentlichen Änderungsvorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    • Lockerung der Angabepflichten für bestimmte Arten von Wertpapieremissionen (kleine Unternehmen, kleine Kreditinstitute, Bezugsrechteemissionen und staatliche Bürgschaftsprogramme),
    • Verbesserung von Format und Inhalt der Prospektzusammenfassung,
    • präzisere Fassung der Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei Verkauf durch Unternehmen über Finanzintermediäre (retail cascade) sowie bei Belegschaftsaktienprogrammen,
    • Aufhebung von Angabepflichten, die sich derzeit mit der Transparenzrichtlinie überschneiden,
    • Möglichkeit der Bestimmung des Herkunftsmitgliedstaats für Emittenten aller Nichtdividendenwerte,
    • Anpassung der Definition des Begriffs qualifizierte Anleger in der Prospektrichtlinie an die Definition des Begriffs professionelle Kunden in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente.

     

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 24.09.2009

Erscheinungsdatum: 20.11.2009