Bundestag verabschiedet Bilanzrechtsmodernisierung
Der Deutsche Bundestag hat am 26.03.2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Es soll die Wirtschaft finanziell in einem erheblichen Umfang entlasten und das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards stärken.
Die Neuregelung soll die Unternehmen hinsichtlich vermeidbaren Bilanzierungsaufwandes entlasten. Mittelständige Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von den handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflichten befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen.
Konkret geht es um die folgenden Maßnahmen:
- Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (500.000,00 € Umsatz und 50.000,00 € Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften beifreit;
- die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden um 20 % erhöht. So kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss der Erleichterung, die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten. Der Aufwand bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung wird verringert; abhängig davon, ob eine Kapitalgesellschaft als klein, mittelgroß oder groß einzustufen ist, muss sie mehr oder weniger weitreichende Informationspflichten erfüllen. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen z.B. ihren Jahresabschluss nicht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und müssen nur die Bilanz, nicht aber die Gewinn-und-Verlust-Rechnung offenlegen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften können auf eine Reihe von Angaben verzichten, die große Kapitalgesellschaften machen müssen, und dürfen Bilanzpositionen zusammenfassen.
Das BilMoG baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht es insbesondere den mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk - die sog. Einheitsbilanz - aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.
Das BilMoG wurde am 26.03.2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 03.04.2009 dem Gesetz zugestimmt. Mit der Verkündung des Gesetzes wird im Mai gerechnet.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für die Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, geltend verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleinere und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 26.03.2009
Erscheinungsdatum: 07.05.2009
