Bundesregierung: Unternehmergesellschaft keine eigene Rechtsform
Die Bundesregierung stellt nochmals ausdrücklich klar: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Variante der GmbH.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit. Sonderbestimmungen für die Unternehmergesellschaft fänden sich ausschließlich im neuen Gesetz über die GmbH-Reform. Im Übrigen fände das allgemeine GmbH-Recht Anwendung. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Unternehmensgesellschaft oder der Beteiligung einer Unternehmensgesellschaft an einer anderen Gesellschaft gälten keine Besonderheiten. Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine seit dem 01.11.2008 neue Form der GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne allerdings nicht voll ausschütten, sondern muss mit ihren Gewinnen das Mindeststammkapital der normalen GmbH, das weiterhin 25.000 Euro beträgt, nach und nach ansparen. Volltext der Antwort der Bundesregierung hier
Erscheinungsdatum: 27.11.2008
