Andrea Heuser

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Bundesregierung beschließt modernes Bilanzrecht für die Unternehmen in Deutschland

Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die dauerhafte Beibehaltung des bewährten, kostengünstigen und einfachen HGB-Bilanzrechts und hierzu dessen Stärkung für den Wettbewerb mit den internationalen Rech-nungslegungsstandards. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

1. Deregulierung

Der Gesetzentwurf entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Konkret geht es um folgende Maßnahmen:

  • Einzelkaufleute, die einen Umsatz von 500.000 € und einen Gewinn von 50.000 € pro Geschäftsjahr nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.

  • Die Schwellenwerte der Größenklassen, die gemäß § 267 HGB darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben, und zwar für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um jeweils 20 %.

2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse

Das modernisierte HGB-Bilanzrecht ist die Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Die IFRS sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten; dienen also dem Informationsbedürfnis von Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern. Die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen nimmt den Kapitalmarkt aber gar nicht in Anspruch. Es ist deshalb nicht zu rechtfertigen, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen auf die kostenintensiven und hochkomplexen IFRS zu verpflichten. Auch der kürzlich vom IASB veröffentlichte Entwurf eines Standards "IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen" ist keine gangbare Alternative für die Aufstellung eines informativen Jahresabschlusses. Die Praxis in Deutschland hat den Entwurf scharf kritisiert, weil seine Anwendung - im Verhältnis zum HGB-Bilanzrecht - immer noch viel zu kompliziert und kostenträchtig wäre.

Das BilMoG wählt deshalb einen anderen Ansatz: Es baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, nur ein Rechenwerk - die sog. Einheitsbilanz - aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.

Der Entwurf eines BilMoG wird dem Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang vorliegen und unmittelbar nach der Sommerpause vom Bundestag beraten werden. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, könnten teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.

Erscheinungsdatum: 29.05.2008