Transportrecht: Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes geplant

Die Bundesregierung passt das Güterkraftverkehrsgesetz und das Fahrpersonalgesetz an das geänderte Gemeinschaftsrecht an. Das Gemeinschaftsrecht hat den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu geregelt.

Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, 1072/2009 und 1073/2009 wird die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, der Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterverkehrs und der Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftmarkt neu geregelt. Der überwiegende Teil dieser Regelungen gilt erst ab 4. Dezember 2011.

Bereits ab 14. Mai 2010 können Unternehmer mit Sitz in einem Mitgliedstaat künftig nach einer internationalen Beförderung innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchführen. Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun). Die Kabotagebeförderung können nicht nur in dem Aufnahmemitgliedstaat der internationalen Beförderung, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist von sieben Tagen und innerhalb von drei Tagen nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in diesem Mitgliedstaat durchgeführt werden.

Weiter soll es den Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr künftig wieder ermöglicht werden, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines zwölf-Tage-Zeitraums nehmen zu können. Auch diese Regelung soll bereits ab dem 04. Juni 2010 gelten.

weitere Informationen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und Fahrpersonalgesetzes (BT-Drs. 17/1395)

Erscheinungsdatum: 23.04.2010