Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M.

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Neuerungen im Arbeitsrecht 2012

Die oft gerügte „Regelungswut" des Gesetzgebers ist im Arbeits- und Sozialrecht für das neue Jahr durchaus überschaubar ausgefallen. Nicht alle Neu-Regelungen werden alle Unternehmen betreffen. Wir haben einige der wichtigsten Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zusammengefasst.

Das Familienpflegegesetz

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) wird insbesondere die Höchstdauer der Pflege auf zwei Jahre erhöht. Einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Familienpflegezeit sieht aber auch die Neuregelung nicht vor. Zum Ausgleich von Einkommenseinbußen wird eine Aufstockung des Gehaltes vorgesehen.

Mindestlöhne

Das Thema Mindestlohn ist ein wiederkehrender Streitpunkt in der politischen Diskussion, aber auch in 2012 ist nicht von einer allgemeinen und flächendeckenden gesetzlichen Regelung auszugehen. Für unterschiedliche Branchen wird faktisch eine Mindestlohnregelung dadurch geschaffen, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden oder Mindestlohn-Verordnungen neu aufgelegt werden.

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Mit der Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften wird die Beschäftigung von Fachkräften mit Hochschulabschluss, von Auszubildenden sowie von Saisonkräften aus Bulgarien und Rumänien bereits vor Eintritt der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem Jahr 2014 aufgehoben. Hiervon werden voraussichtlich vor allem die Land- und Forstwirtschaft sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe profitieren.

Änderungen im Steuerrecht

Am spürbarsten sind für die Arbeitnehmer die Regelungen, die sich unmittelbar finanziell auswirken. Dies gilt im Bereich des Steuerrechts für die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 80 Euro auf 1.000 Euro und die Erhöhung der Höchstbeträge für die Absetzbarkeit von Aus- und Weiterbildungskosten. Ebenfalls wird die steuerliche Absetzung von Fahrtkosten für Pendler durch eine einfachere Handhabung bei der Entfernungspauschale erleichtet.

Die elektronische Lohnsteuerkarte ist hingegen wegen technischer Probleme zunächst um ein Jahr verschoben worden. Dies ist sicherlich die tauglichere Vorgehensweise als z.B. der Umgang mit dem inzwischen wieder abgeschafften Meldesystem ELENA, gegen das überdies erhebliche rechtliche Bedenken bestanden.

Rentenversicherungsrecht

Gute Nachrichten, die sich unmittelbar auf den Geldbeutel auswirken, gibt es bei der Renteversicherung: Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozent auf nunmehr 19,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt im Osten Deutschlands wie bereits im Vorjahr unverändert bei 4.800 Euro monatlich, im Westen steigt sie um 100 Euro auf nunmehr 5.600 Euro. Schließlich wird es für die „Rente mit 67" nun Ernst: Ab dem 01.01.2012 startet die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von vormals 65 auf dann 67 Jahre.

Weitere Informationen zu Einzelregelungen können Sie hier der Übersicht des BMAS entnehmen.

Erscheinungsdatum: 09.01.2012