Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet!

Bundespräsident Horst Köhler hat am 17.02.2010 das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" unterzeichnet.

Das Gesetz ermöglicht die Sperrung rechtswidriger Internetseiten im World-Wide-Web. Die Blockade soll in technischer Hinsicht durch die Accessprovider erfolgen, welche künftig vom Bundeskriminalamt über IP-Adressen mit einschlägigen Inhalten informiert werden.

Das von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetz ist in der Web-Gemeinde heftig umstritten. IP-Sperren gelten als leicht umgehbar. Außerdem wird befürchtet, dass schon bald Diskussionen aufkommen, auch andere rechtswidrige Inhalte als Kinderpornographie zu sperren. Es dürfte nämliche genauso einfach sein, mit der gleichen Methode Internetangebote aus den Bereichen Musik, Glücksspiel und Politik zu blockieren. Erhebliche Bedenken wurden wegen einer Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit geäußert.

Aus der Sicht des Bundespräsidenten bestanden jedoch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Die Regierung vermeldet indessen, die Internetinhalte entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung vorzugsweise direkt löschen zu lassen.

(siehe auch: PM des Bundespräsidenten vom 17.02.2010)

Erscheinungsdatum: 18.02.2010