Dr. Ingo Jung

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Wichtige Gesetzesänderungen zum Fernabsatz - Ebay Widerrufsfrist und Widerrufsbelehrung mit Gesetzesrang

Am 11. Juni 2010 treten maßgebliche Änderungen für den Online-Handel in Kraft.

Das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" bringt wichtige Änderungen für den Onlinehandel mit sich.

Vor allem zwei Aspekte habe grundlegende Bedeutung:

1. Für Geschäftsabschlüsse über Ebay gilt künftig ebenfalls die gesetzliche 2-Wochen-Frist anstatt der bisher maßgeblichen Monatsfrist. Die 2-Wochen-Frist gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird.

Bislang war es bei eBay - anders als in sonstigen Onlineshops - nicht möglich, den Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf eine Bestätigungsmail nach Bestellung zu verlagern. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird diese Ungleichbehandlung von Onlinehändlern und eBay-Verkäufern im Hinblick auf die Länge des Widerrufsrecht beseitigt. Zudem wurde für Bereiche, in denen eine Belehrung in Textform vorab nicht möglich ist die Regelung vorgesehen, nach der einer solchen Belehrung bei Vertragsschluss die unverzügliche Belehrung nach Vertragsschluss gleichsteht - eine vorverlagerte Belehrung in Textform ist somit nicht mehr erforderlich.

2. Die vielfach geänderte und jetzige (neue) Musterwiderrufsbelehrung hat gemäß §360 III BGB n.F. nunmehr Gesetzesrang. 

Bisher war diese nur in Form einer Verordnung gefasst. Alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt waren - und somit auch die Musterwiderrufsbelehrung - erhalten zur Erhöhung der Rechtssicherheit für den Nutzer dieses Musters den Rang eines Gesetzes.

Die detaillierten Regelungen zu den anstehenden Gesetzesänderungen finden Sie hier.

Erscheinungsdatum: 28.05.2010