Andreas Haupt
- Vergaberecht
- Bau- und Immobilienrecht
- Verwaltungsrecht
Andreas Haupt ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Er ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und auf die Bereiche des Vergaberechts sowie des öffentlichen Bau- und Planungsrechts spezialisiert.
Andreas Haupt begleitet öffentliche Auftraggeber umfassend bei der nationalen und europaweiten Auftragsvergabe, insbesondere bei der Vergabe von Bauaufträgen, Grundstückskaufverträgen, Abfallentsorgungsleistungen und IT-Dienstleistungen. Im Fokus stehen ebenso Aufträge in den Bereichen Energie und Verkehr. Erhebliche Bedeutung haben auch Fragen des Zuwendungsrechts im Rahmen der Vergabe von Aufträgen für öffentlich geförderte Maßnahmen. Ebenso berät und vertritt Andreas Haupt Bieter bei nationalen und europaweiten Ausschreibungsverfahren.
Im Bereich des Bau- und Planungsrechts liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Entwicklung und Restrukturierung von Gewerbe-, Handels- und Industriestandorten sowie der Begleitung von Baugenehmigungsverfahren für komplexe Bauvorhaben. Bedeutung haben auch Fragen der Enteignung und Enteignungsentschädigung in Bezug auf die Umsiedlung bzw. Verlagerung von Gewerbe- und Industriebetrieben.

