Land NRW mit CBH erfolgreich vor dem BVerwG: A46-Ausbau ist korrekt

Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 10. April 2019 zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) entschieden, dass die Landesbehörde Straßenbau Nordrhein-Westfalen („Landesbetrieb Straßen.NRW“) beim sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 46 zwischen Düsseldorf und Wuppertal bis zum „Sonnborner Kreuz“ den Immissionsschutz (Lärm- und Luftanforderungen) hinreichend beachtet.

Geklagt hatte die Stadt Wuppertal, die mehr Schutzvorkehrungen begehrt hatte – die A 46 führt u. a. an einer Schule und einer Kindertagesstätte vorbei, die in der Nähe der Autobahn liegen. Das Land hält aber alle gesetzlichen Immissionsschutzanforderungen, insbesondere auch die Luft-Schadstoff-Grenzwerte ein, so der 9. Senat des BVerwG. Die Stadt Wuppertal sei daher nicht in eigenen Rechten verletzt.

Auch eine klagende Eigentümer-Gemeinschaft eines Hochhauses oberhalb der A 46 drang mit ihrem Wunsch nach einem Lärmschutztunnel nicht durch: Die seitens der Klägerseite gewünschte Tunnellösung  wäre insbesondere angesichts der damit verbundenen hohen Kosten und der Vorbelastung der Immobilie der Klägerseite unverhältnismäßig, entschieden die Leipziger Bundesrichter.

BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 (Aktenzeichen 9 A 22.18 und 9 A 24.18)

Senat VorsRi BVerwG Dr. Bier

Klägerseite

Vertretung Stadt Wuppertal

Dr. Martin Schröder (Wolter Hoppenberg)

Vertretung Eigentümergemeinschaft

Danuta Wessoly (DSH Rechtsanwälte)

 

Beklagtenseite

Vertretung Land NRW

Dr. Tassilo Schiffer (CBH Rechtsanwälte)

Dr. Cornelia Wellens (CBH Rechtsanwälte)