Haribo erfolgreich mit CBH gegen „Zombären“ – TV-Spot

Im Wege der einstweiligen Verfügung konnte ein TV-Spot des Mitbewerbers Trolli untersagt werden, der Zombie-Gummibären darstellte.

Von der Gegenseite wurde mittlerweile die gerichtliche Unterlassungsverfügung aufgrund unzulässiger herabsetzender vergleichender Werbung, mit Ausnahme der Kosten, als endgültige Regelung anerkannt.

In der Presse wurde entsprechend darüber berichtet:

Haribo sagt den Zombiebären den Kampf an